Medizinrecht
Beratung und Vertretung von Leistungserbringern
Leistungserbringer im Gesundheitsbereich wie Sanitätshäuser, Homecare -Unternehmen, Ärzte sowie Hersteller und Lieferanten von Hilfsmitteln werden beraten und vertreten:
- zu allen Vertragsfragen insbesondere betreffend die Versorgung mit Hilfsmitteln
- Zusammenarbeit mit Ärzten - insbesondere mit Blick auf ärztliches Berufsrecht und Strafrecht
- bei Anträgen und Verfahren im Zusammenhang mit der Eintragung von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis
- Bei Strafsachen mit Bezug auf das Gesundheitswesen (insbesondere Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges)
- Bei Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Vertretung von Patienten
Patienten, die von einer ärztlichen oder einer ärztlichen Fehlleistung betroffen sind, werden in der Kanzlei beraten und vor Gerichten oder Schlichtungsstellen vertreten.
RA Dr. Rainer Schütze Vertrauensanwalt der Stiftung Medizinrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.
RAin Dr. Heike Schütze-Bennemann ist Fachanwältin für Medizinrecht.
Kosten
Die Kosten für die Beratung und Vertretung werden von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung in der Regel übernommen.
Die Kosten richten sich ansonsten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer individuellen Vereinbarung.